gemischtwirtschaftliches Unternehmen
- gemischtwirtschaftliches Unternehmen
-
ein Unternehmen (in privatrechtlicher Form), an dem sowohl öffentliche
Träger (
Bund,
Länder, Gemeinden) als auch private Anteilseigner beteiligt sind. In Betracht kommen nach dem Haushalts- und dem
Gemeindewirtschaftsrecht nur Rechtsformen, bei denen die
Haftung der öffentlichen Hand auf eine bestimmte Einlage
beschränkt ist:
AG, GmbH, (seltener) eGmbH. Ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen wird zu den
öffentlichen Unternehmen gezählt, sofern der öffentliche Träger aufgrund der Höhe seiner Kapitalbeteiligung beziehungsweise seines Stimmrechtes oder aufgrund anderer Umstände in der Lage ist, die
Unternehmenspolitik nachhaltig und dauernd zu beeinflussen. Bei einem Kapitalanteil von
weniger als 50 % kann dies z. B. der Fall sein, wenn der öffentliche Einfluss durch Mehrstimmrechtsaktien der öffentlichen Anteilseigner beziehungsweise durch stimmrechtslose
Vorzugsaktien der privaten Anteilseigner gesichert ist. Gemischtwirtschaftliche Unternehmen können außer durch Zusammenwirken von privatem und öffentlichem Kapital bei der
Unternehmensgründung auch durch die nur teilweise
Privatisierung reiner öffentlicher Unternehmen entstehen. (
Bundesbeteiligungen,
Landesbeteiligungen)
Universal-Lexikon.
2012.
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