gemischtwirtschaftliches Unternehmen

gemischtwirtschaftliches Unternehmen
gemischtwirtschaftliches Unternehmen,
 
ein Unternehmen (in privatrechtlicher Form), an dem sowohl öffentliche Träger (Bund, Länder, Gemeinden) als auch private Anteilseigner beteiligt sind. In Betracht kommen nach dem Haushalts- und dem Gemeindewirtschaftsrecht nur Rechtsformen, bei denen die Haftung der öffentlichen Hand auf eine bestimmte Einlage beschränkt ist: AG, GmbH, (seltener) eGmbH. Ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen wird zu den öffentlichen Unternehmen gezählt, sofern der öffentliche Träger aufgrund der Höhe seiner Kapitalbeteiligung beziehungsweise seines Stimmrechtes oder aufgrund anderer Umstände in der Lage ist, die Unternehmenspolitik nachhaltig und dauernd zu beeinflussen. Bei einem Kapitalanteil von weniger als 50 % kann dies z. B. der Fall sein, wenn der öffentliche Einfluss durch Mehrstimmrechtsaktien der öffentlichen Anteilseigner beziehungsweise durch stimmrechtslose Vorzugsaktien der privaten Anteilseigner gesichert ist. Gemischtwirtschaftliche Unternehmen können außer durch Zusammenwirken von privatem und öffentlichem Kapital bei der Unternehmensgründung auch durch die nur teilweise Privatisierung reiner öffentlicher Unternehmen entstehen. (Bundesbeteiligungen, Landesbeteiligungen)

Universal-Lexikon. 2012.

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